Innerhalb des Bestands wurden 176 Bäume als Bestattungsbäume ausgezeichnet – erkennbar an den farbigen Markierungsplaketten ( silber / rot ).
Im Unterschied zu einigen anderen Bestattungswäldern hat die Qualität bzw. Art des Baumes keinerlei finanzielle Auswirkung auf die erhobenen Gebühren der Stadt Pforzheim – d.h. die Gebühr des Grabplatzes ist immer dieselbe, unabhängig davon, ob eine Eiche oder eine Weiss-Tanne gewählt wird.
Unterschieden wird jedoch zwischen Gemeinschaftsgrab und Wahlgrab – wie es eben auch auf herkömmlichen Friedhöfen gehandhabt wird.
Anhand der Markierungsplaketten ist die Grabart zu erkennen – unterschieden wird hierbei zwischen
ROTE PLAKETTE
= Wahlgrab – Bestattungsbaumplatz
SILBERNE PLAKETTE
= Gemeinschaftsgrab – Bestattungsbaumplatz
Die Unterschiede im Detail:
Wahlgrab-Bestattungsbaum
Dieser Bestattungsbaum lässt sich an der roten Plakette erkennen. Während eines Termins zum Platzerwerb, vorzugsweise vereinbart mit Frau Baumgart von der Ortsverwaltung in Büchenbronn, können Angehörige oder auch Vorsorge-Interessierte ihren Wunschbaum wählen. Das Nutzungsrecht ist verlängerbar und muss mindestens die 15-jährige Ruhefrist der letzten Bestattung umfassen. Ein solcher Baum bietet Platz für die Beisetzung von 12 Urnen. Im Trauerfall obliegt dem Inhaber des Nutzungsrechts die Entscheidung, wer an dem Wahlgrab-Bestattungsbaum beigesetzt werden darf – vollkommen unabhängig davon, aus welcher Region die verstorbene Person stammte.
Die Stadt Pforzheim erhebt hierfür folgende Gebühren:
- Nutzungsrecht / 15 Jahre 1.950,00 € / Neuerwerb ( entspricht 130,00 € / Jahr )
- Urnenbeisetzung 123,00 € / einmalig
- Verlängerung 130,00 € / Jahr ( bei Bedarf )
Gemeinschaftgrab-Bestattungsbaum
Dieser Baum lässt sich an der silbernen Plakette erkennen. Im Gegensatz zum Wahlgrab-Bestattungsbaum wird dieser Bestattungsbaum von der Friedhofsverwaltung der Reihe nach zugeteilt. Das Nutzungsrecht ist auf 15 Jahre fixiert und nicht verlängerbar. Ein solcher Baum bietet ebenfalls Platz für die Beisetzung von 12 Urnen. An einem solchen Bestattungsbaum werden bis zu 12 Urnen von sich unter Umständen unbekannten Personen beigesetzt.
Die Stadt Pforzheim erhebt hierfür folgende Gebühren:
- Nutzungrecht / 15 Jahre 690,00 € / einmalig ( entspricht 46,00 € / Jahr )
- Urnenbeisetzung 123,00 € / einmalig
Die Wahl eines Wahlgrab-Bestattungsbaumes bzw. eines Gemeinschaftsgrab-Bestattungsbaumes schließt die Nutzung der Trauerhalle des neuen Friedhofs in Büchenbronn im Trauerfall mit ein – vor Ort kann demnach eine Trauerfeier nach Ihren Wünschen durchgeführt werden.
Die Stadt Pforzheim erhebt für die Nutzung der Trauerhalle eine Gebühr i. H. v. 350,00 € / einmalig.
Für weitere Informationen über den Bestattungswald der Stadt Pforzheim wenden Sie sich bitte direkt an uns unter 07231 – 77 88 696 oder an die Ortsverwaltung Büchenbronn, Frau Baumgart, Tel.: 07231 – 39 11 55 bzw. die Friedhofsverwaltung der Stadt Pforzheim, Tel.: 07231 – 39 30 92.