Treuhandvertrag

Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG
Was ist die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG?

Die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG ist eine Serviceeinrichtung des Bundesverbandes Deutscher Bestatter e.V., Düsseldorf, und des Kuratoriums Deutsche Bestattungskultur e.V., Düsseldorf. Sie wurde zu Ihrer Sicherheit und zur Sicherung der für Ihre dereinstige Bestattung zu hinterlegenden Gelder gegründet und unterliegt dem strengen deutschen Aktienrecht. Ihre Treuhandeinlage wird zusätzlich abgesichert durch die Ausfallbürgschaft einer namhaften deutschen Sparkasse. Hierüber erhalten Sie von dieser eine entsprechende Bestätigung.

Wie es funktioniert :

1. Nachdem Sie mit der TRAUERHILFE WOLTERS einen Bestattungsvorsorgevertrag geschlossen haben, der auch den Kauf des Grabmals und dielangfristige Grabpflege beinhalten kann, schließen Sie entsprechend dem erstellten Kostenvoranschlag einen Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag
ab. Einen Vertragsvordruck halten wir für Sie bereit.
Die Zahlung erfolgt über uns oder direkt an die Treuhand.
 
2. Nach Abschluss des Vertrages und Einzahlung der vereinbarten Summe wird Ihr Kapital nach den Anlagerichtlinien des Aufsichtsrates, die den
Kriterien der Mündelsicherheit ähneln, bestverzinslich als Treuhandvermögen angelegt. Aus den Erträgen werden die Verwaltungskosten bestritten.
Die Ihnen zugesagte Versicherung Ihrer Treuhandeinlage wird hiervon nicht berührt, d.h. Ihre Zinsgutschrift erhalten Sie brutto = netto, ohne Abzug von Verwaltungskosten und Steuern.
Das Treuhandvermögen unterliegt dabei der ständigen Kontrolle des Aufsichtsrates. Im Aufsichtsrat ist das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur
durch seinen Vorsitzenden vertreten.
Die Höhe Ihres Treuhandvermögens wird Ihnen auf Anfrage, mindestens aber jährlich über den von Ihnen beauftragten Bestatter mitgeteilt. Außerdem
stellt die Treuhand Ihnen sowohl auf Ihre Aufforderung wie auch einmal jährlich über Ihren Bestatter Zinsbescheinigungen zur Verfügung.

3. Im Todesfall wird das Treuhandvermögen einschließlich der aufgelaufenen Zinsen an die TRAUERHILFE WOLTERS zur Erfüllung IhresBestattungsvorsorgeauftrages ausgezahlt.

4. Der Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag ist kündbar. Die Auszahlung erfolgt jedoch auch hier immer über das Bestattungsunternehmen.
 

 

Share by: