Handgeschriebens Testament
Das eigenhändige Testament muss zwingend handschriftlich
verfasst und vom Erblasser unterschrieben werden. Die Unterschrift sollte am besten mit Vor- und Zunamen geleistet werden, so dass Verwechslungen ausgeschlossen sind.
Darüber hinaus ist es wichtig, das Datum und den Ort in der Abfassung zu nennen. Der Titel könnte z.B. lauten :
"Mein letzter Wille" oder "Testament".
Notarielles Testamen
Ein Notar hilft Ihnen dabei, den Letzten Willen gesetzeskonform zu formulieren.
Zudem trägt er dafür Sorge, dass der Letzte Wille amtlich verwahrt wird.
Die Unterschrift des Erblassers bestätigt, dass die Niederschrift korrekt ist.
Nottestament
Das Nottestament ist eine Sonderform des Testaments und muss mündlich gegenüber mindestens drei Zeugen erklärt werden, welche die Aufgabe haben, den Willen des Sterbenden schriftlich zu fixieren.
Zur Sicherstellung dessen, dass Ihr "Letzter Wille" auch in Kraft treten kann, sollte Sie Ihr Testament bei einem Notar, dem Amtsgericht oder einer Vertrauensperson hinterlegen und Ihre Angehörigen hierüber in Kenntnis setzen.
Halten Sie Ihr Testament stets aktuell - im Zweifel hebt das zeitlich aktuellste Dokument alle früheren auf.