Die Corona-Verordnung der Landesregierung vom 23. Juni 2020 , zuletzt geändert am 9. Oktober 2020, enthält in § 12 Abs. 1 und Abs. 2 allgemeine Regelungen zu religiösen Veranstaltungen und Veranstaltungen bei Todesfällen. Im Fall des Erreichens der Pandemiestufe einer landesweiten 7-Tage-Inzidenz von über 35 Neuinfektionen mit dem Virus SARS-CoV-2 (Coronavirus) pro 100.000 Einwohner (Pandemiestufe 3) gelten für religiöse Veranstaltungen und für Veranstaltungen bei Todesfällen neben § 12 Abs. 1 und 2 CoronaVO die weiteren Vorgaben zum Infektionsschutz der folgenden Verordnung des Kultusministeriums vom 15. Oktober 2020. Die Verordnung des Kultusministeriums über Veranstaltungen von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie Veranstaltungen bei Todesfällen vom 15. Oktober 2020 wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Kultusministeriums notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Nach § 3 tritt die Verordnung am Freitag, den 16. Oktober 2020 in Kraft.
Corona-Verordnung des Landes in der ab 12. Oktober 2020 gültigen Fassung Die Vierte Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung (PDF) wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Staatsministeriums notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes . Nach Artikel 2 tritt sie am Montag, den 12. Oktober 2020 in Kraft. Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) Vom 23. Juni 2020 (in der ab 12. Oktober 2020 gültigen Fassung)
Am heutigen Tage Begehung des neuen Bestattungsfeldes für naturnahe Bestattungen auf dem neuen Friedhof in Pforzheim - Büchenbronn gemeinsam mit den ausführenden Gärtnereien, Steinmetzen und der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner. Das Feld bietet Gemeinschafts- und Wahlgrabstätten für den Bereich der Urnenbestattung sowie Wählgrabstätten für die Sargbestattung. Die Pflege sowie die jeweilige Kennzeichnung der Grabstätten sind in den Gebühren inkludiert - Beispiele zur Kennzeichnung siehe Bildmaterial. Ganz interessant - das Feld ist für alle Pforzheimer Bürgerinnen und Bürger sowie auch für Auswärtige zugänglich ! Nähere Infos gerne im persönlichen Gespräch oder in Bälde über unsere Homepage.