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Trauerfeiern in städtischen Aussegnungshallen wieder eingeschränkt möglich

Ab 5. Oktober unter Einhaltung verschiedener Hygienemaßnahmen







Aufgrund der Corona-Pandemie war es seit März nicht mehr möglich, Trauerfeiern in den städtischen Aussegnungshallen abzuhalten. Diese mussten seitdem unter freiem Himmel stattfinden. Mittlerweile gestattet die Landesregierung den Kommunen wieder, unter Einhaltung verschiedener Hygienemaßnahmen Trauerfeiern in den Aussegnungshallen zu ermöglichen. Ab dem 5. Oktober können daher in eingeschränkten Rahmen Trauerfeiern in den städtischen Aussegnungshallen wieder stattfinden.


Zu diesen Einschränkungen gehören eine reduzierte Bestuhlung, um einen ausreichenden Abstand unter den Trauergästen zu gewährleisten, sowie gestreckte Terminierungen, da vor jeder Veranstaltung Desinfektionsarbeiten und danach ausreichend gelüftet werden muss. Gleichzeitig dürfen nur so viele Trauergäste die Aussegnungshalle betreten, wie es Sitzplätze gibt. Ferner muss jeder Trauergast vor dem Betreten der Räumlichkeiten ein Kontaktformular ausfüllen, auf ausreichend Abstand achten, die Hände desinfizieren sowie auf Händeschütteln verzichten. Die Stadt Pforzheim empfiehlt während der Trauerfeiern darüber hinaus das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.


Maximal sind aufgrund der Hygienemaßnahmen in den städtischen Trauerhallen derzeit folgende Sitzplätze möglich:



Hauptfriedhof, große Halle              81     Sitzplätze

Hauptfriedhof, kleine Halle             14

Brötzingen                                            75

Dillweißenstein                                   58

Büchenbronn, n. Friedhof                60

Büchenbronn a. Friedhof                 33

Eutingen                                               42

Huchenfeld                                            8

Würm                                                     51






Quelle: www.pforzheim.de



28 Mai, 2022
Bei der Trauerhilfe Wolters sind wir nicht nur persönlich für Sie da, sondern unterstützen Sie auch rund um die Uhr online in unserem digitalen Kunden - Center. Hier können Sie viele wichtige Dinge im Trauerfall per Mausklick regeln, Erinnerungen an den Verstorbenen bewahren und auch Ihre Trauerdrucksachen mit uns abstimmen.Zu jeder Zeit, bequem von zu Hause aus. Selbstverständlich stellen wir Ihnen auch gerne alle Online - Services persönlich vor - wir freuen uns auf Ihren Anruf : Tel.: 07231 7788696
10 Juli, 2021
08 Juli, 2021
28 Nov., 2020
Die aktuelle Friedhofsbroschüre der Stadt Pforzheim " Ratgeber für den Trauerfall " ist erneut sehr ansprechend und informativ geworden. Auch dieses mal haben wir das Projekt mit einer unseren Anzeigen unterstützt. 
16 Okt., 2020
Die Corona-Verordnung der Landesregierung vom 23. Juni 2020 , zuletzt geändert am 9. Oktober 2020, enthält in § 12 Abs. 1 und Abs. 2 allgemeine Regelungen zu religiösen Veranstaltungen und Veranstaltungen bei Todesfällen. Im Fall des Erreichens der Pandemiestufe einer landesweiten 7-Tage-Inzidenz von über 35 Neuinfektionen mit dem Virus SARS-CoV-2 (Coronavirus) pro 100.000 Einwohner (Pandemiestufe 3) gelten für religiöse Veranstaltungen und für Veranstaltungen bei Todesfällen neben § 12 Abs. 1 und 2 CoronaVO die weiteren Vorgaben zum Infektionsschutz der folgenden Verordnung des Kultusministeriums vom 15. Oktober 2020. Die Verordnung des Kultusministeriums über Veranstaltungen von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie Veranstaltungen bei Todesfällen vom 15. Oktober 2020 wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Kultusministeriums notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Nach § 3 tritt die Verordnung am Freitag, den 16. Oktober 2020 in Kraft. 
16 Okt., 2020
Corona-Verordnung des Landes in der ab 12. Oktober 2020 gültigen Fassung Die Vierte Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung (PDF) wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Staatsministeriums notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes . Nach Artikel 2 tritt sie am Montag, den 12. Oktober 2020 in Kraft. Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) Vom 23. Juni 2020 (in der ab 12. Oktober 2020 gültigen Fassung) 
von Patrick Wolters 01 Aug., 2020
Am heutigen Tage Begehung des neuen Bestattungsfeldes für naturnahe Bestattungen auf dem neuen Friedhof in Pforzheim - Büchenbronn gemeinsam mit den ausführenden Gärtnereien, Steinmetzen und der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner.   Das Feld bietet Gemeinschafts- und Wahlgrabstätten für den Bereich der Urnenbestattung sowie Wählgrabstätten für die Sargbestattung. Die Pflege sowie die jeweilige Kennzeichnung der Grabstätten sind in den Gebühren inkludiert - Beispiele zur Kennzeichnung siehe Bildmaterial.   Ganz interessant - das Feld ist für alle Pforzheimer Bürgerinnen und Bürger sowie auch für Auswärtige zugänglich !      Nähere Infos gerne im persönlichen Gespräch oder in Bälde über unsere Homepage.  
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