Ab 5. Oktober unter Einhaltung verschiedener Hygienemaßnahmen
Aufgrund der Corona-Pandemie war es seit März nicht mehr möglich, Trauerfeiern in den städtischen Aussegnungshallen abzuhalten. Diese mussten seitdem unter freiem Himmel stattfinden. Mittlerweile gestattet die Landesregierung den Kommunen wieder, unter Einhaltung verschiedener Hygienemaßnahmen Trauerfeiern in den Aussegnungshallen zu ermöglichen. Ab dem 5. Oktober können daher in eingeschränkten Rahmen Trauerfeiern in den städtischen Aussegnungshallen wieder stattfinden.
Zu diesen Einschränkungen gehören eine reduzierte Bestuhlung, um einen ausreichenden Abstand unter den Trauergästen zu gewährleisten, sowie gestreckte Terminierungen, da vor jeder Veranstaltung Desinfektionsarbeiten und danach ausreichend gelüftet werden muss. Gleichzeitig dürfen nur so viele Trauergäste die Aussegnungshalle betreten, wie es Sitzplätze gibt. Ferner muss jeder Trauergast vor dem Betreten der Räumlichkeiten ein Kontaktformular ausfüllen, auf ausreichend Abstand achten, die Hände desinfizieren sowie auf Händeschütteln verzichten. Die Stadt Pforzheim empfiehlt während der Trauerfeiern darüber hinaus das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Maximal sind aufgrund der Hygienemaßnahmen in den städtischen Trauerhallen derzeit folgende Sitzplätze möglich:
Hauptfriedhof, große Halle 81 Sitzplätze
Hauptfriedhof, kleine Halle 14
Brötzingen 75
Dillweißenstein 58
Büchenbronn, n. Friedhof 60
Büchenbronn a. Friedhof 33
Eutingen 42
Huchenfeld 8
Würm 51
Quelle: www.pforzheim.de